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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

IV. Aufträge, auf die die Vergabe-RLen nicht anwendbar sind

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Bei der Vergabe von Aufträgen, die nicht in den Anwendungsbereich der Vergabe-RLen fallen, sind die Auftraggeber an die Vorschriften und Grundsätze des AEUV gebunden. Zu diesen Aufträgen zählen zum einen die Aufträge, die den erforderlichen Schwellenwert nicht erreichen, und zum anderen Dienstleistungskonzessionen (EuGH, C-91/08, Wall, Slg. 2010, I-2815, Rn. 33). Die KOM hat die für diese Aufträge geltenden Regeln in einer Mitteilung zusammengefasst und erläutert (ABl. 2006 C 179/2). Entsprechend diesen Regeln haben die Auftraggeber bei der Auftragsvergabe den Grundsatz der Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie die daraus abgeleitete Transparenzpflicht zu beachten (EuGH, C-324/07, Coditel Brabant, Slg. 2008, I-8457, Rn. 25). Bei der Ausgestaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz im nationalen Recht verfügen die MS über ein gewisses Ermessen, da sie im Licht ihrer spezifischen historischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gegebenheiten selbst am besten bestimmen können, welche Verhaltensweise als unvereinbar mit den genannten Grundsätzen anzusehen si...

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