Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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III. Rechtsmittel-RLen
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Die Rechtsmittel-RLen regeln den Rechtsschutz der Bieter/Bewerber in Form einer Nachprüfung der Entscheidungen, die der öffentliche Auftraggeber/Auftraggeber im Vergabeverfahren getroffen hat. Zu den Rechtsmittel-RL gehören die RL 89/665/EWG, die RL 92/13/EWG sowie die RL 2009/81/EG in ihren Art. 55-64 (s. Rn. 4). Die RL 89/665 regelt die Nachprüfung von Aufträgen i.S.der RL 2004/18, die RL 92/13 die der Aufträge i.S. der RL 2004/17 und die Art. 55-64 der RL 2009/81 die in den Anwendungsbereich dieser RL fallenden Aufträge. In Bezug auf Zweck, Aufbau und Inhalt sind die RLen in dem Maße identisch, dass die sie tragenden Grundsätze im Folgenden einheitlich dargestellt werden.
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Zur Gewährleistung dieses Rechtsschutzes müssen die MS Verfahren einführen, die eine wirksame und möglichst rasche Überprüfung der Entscheidungen ermöglichen. Der Rechtsschutz ist vorrangig als sog. primärer Rechtsschutz zu gewähren, d.h. im Nachprüfungsverfahren festgestellte Rechtsverstöße müssen beseitigt und rechtswidrige Entscheidungen aufgehoben werden, damit der um Nachprüfung nachsuchende Bieter seine Chancen im Vergabeverfahren einschließlich der Erteilung des Zuschlags wahren k...