Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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2. Regelungsinhalt
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Die Vergabe-RLen regeln im Wesentlichen folgende Gesichtspunkte:
„Öffentliche Auftraggeber“ bzw. „Auftraggeber“ als Stellen zur Vergabe öffentlicher Aufträge/Aufträge;
die nach RLen zu vergebenden öffentlichen Aufträge bzw. Aufträge;
Auftragswert, ab dem die RLen anwendbar sind (Schwellenwert);
Verdingungsunterlagen;
Vergabeverfahren;
Bekanntmachungspflichten (Transparenz);
Teilnahme am Vergabeverfahren (Eignung der Bieter/Bewerber);
Zuschlagskriterien;
Ex-post-Transparenz.
Hinsichtlich dieser und weiterer Punkte weisen die RLen 2004/17 und 2004/18 nicht einen identischen oder weitgehend übereinstimmenden Regelungsinhalt auf, sondern unterscheiden sich in nicht geringem Umfang hinsichtlich der von ihren Bestimmungen betroffenen Einrichtungen, ihres Wesens und ihres Anwendungsbereichs (EuGH, C-393/06, Aigner/Fernwärme Wien GmbH, Slg. 2008, I-2339, Rn. 24). Auch die RL 2009/81 zeichnet sich mit Rücksicht auf die zugrunde liegende Materie durch spezifische Regelungen aus. Im Folgenden werden die einzelnen Punkte in der Reihenfolge der RL 2004/18 als „allgemeiner“, der RL 2004/17 als „SektorenRL“ und der RL 2009/81 als speziellster Regelung behandelt.
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Öffentliche Auftraggeber i....