Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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V. Art. 54
Artikel 62
(ex-Artikel 55 EGV)
Die Bestimmungen der Artikel 51 bis 54 finden auf das in diesem Kapitel geregelte Sachgebiet Anwendung.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 55 EGV
V. Art. 54
6
Da der freie Dienstleistungsverkehr natürliche und juristische Personen gleichermaßen erfassen soll, war letztlich ebenfalls ein Verweis auf Art. 54 notwendig, der festlegt, unter welchen Voraussetzungen eine Gesellschaft in den Anwendungsbereich der Niederlassungs- bzw. der Dienstleistungsfreiheit fällt. [Für Einzelheiten s. die Kommentierung zu Art. 54].