Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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IV. Art. 53
Artikel 62
(ex-Artikel 55 EGV)
Die Bestimmungen der Artikel 51 bis 54 finden auf das in diesem Kapitel geregelte Sachgebiet Anwendung.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 55 EGV
IV. Art. 53
5
Der Verweis auf Art. 53 betrifft die Anerkennung und Koordinierung der Befähigungsnachweise, die zur vollständigen Liberalisierung des Niederlassungs- und des Dienstleistungssektors notwendig sind. In Ausführung von Art. 53 und 62 (ex-Art. 47 u. 55 EG) ist eine große Zahl von RLen ergangen, die zum Teil beide Grundfreiheiten gemeinsam behandeln, zum Teil gleich gerichtete Regelungen für beide Bereiche vorsehen. Zuständig für den Erlass dieser Maßnahmen war bis zum Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages ausschließlich der Rat, nunmehr ist vorgesehen, dass das EP und der Rat die RL gemeinsam gem. dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 294) erlassen. [Für Einzelheiten s. die Kommentierung zu Art. 53 sowie den Anhang zu Art. 49–62.]