Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Allgemeines
Artikel 62
(ex-Artikel 55 EGV)
Die Bestimmungen der Artikel 51 bis 54 finden auf das in diesem Kapitel geregelte Sachgebiet Anwendung.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 55 EGV
I. Allgemeines
1
Die Entwicklung von Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verlief bekanntlich weitgehend parallel, so dass sich manche Vorschriften aus beiden Kapiteln ähneln oder ergänzen. Auf die das Niederlassungsrecht betreffenden Vorschriften der Art. 51 bis 54 wird durch Art. 62 direkt verwiesen, um Wiederholungen zu vermeiden.