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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. Verhältnis zu Drittstaaten

Artikel 61

(ex-Artikel 54 EGV)

Solange die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs nicht aufgehoben sind, wendet sie jeder Mitgliedstaat ohne Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsort auf alle in Artikel 56 Absatz 1 bezeichneten Erbringer von Dienstleistungen an.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 54 EGV

III. Verhältnis zu Drittstaaten

3

Trotz der zweideutigen Formulierung „ohne Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit“ bezieht sich Art. 61 jedenfalls nach seinem Sinn und Zweck nur auf Angehörige von MS der EU (so auch Randelzhofer/Forsthoff in Grabitz/Hilf, Art. 61 AEUV, Rn. 2) und begründet kein allgemeines Meistbegünstigungsgebot im Verhältnis zu Angehörigen von Drittstaaten.

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