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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. RLen zur Koordinierung der Vorschriften der MS über die Aufnahme u. Ausübung selbständiger Tätigkeiten

Artikel 53

(ex-Artikel 47 EGV)

(1)

Um die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Tätigkeiten zu erleichtern, erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise sowie für die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Tätigkeiten.

(2)

Die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen für die ärztlichen, arztähnlichen und pharmazeutischen Berufe setzt die Koordinierung der Bedingungen für die Ausübung dieser Berufe in den einzelnen Mitgliedstaaten voraus.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 47 EGV

III. RLen zur Koordinierung der Vorschriften der MS über die Aufnahme u. Ausübung selbständiger Tätigkeiten

12

Die ebenfalls in Art. 53 Abs. 1 vorgesehenen Koordinierungs-RLen dienen der Angleichung (Harmonisierung) der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der MS über die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten. In diesem Bereich können die MS, solange die ...

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