Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 52 (Vorschriften betreffend die öffentliche Ordnung)
Artikel 52
(ex-Artikel 46 EGV)
(1)
Dieses Kapitel und die aufgrund desselben getroffenen Maßnahmen beeinträchtigen nicht die Anwendbarkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die eine Sonderregelung für Ausländer vorsehen und aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind.
(2)
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Richtlinien für die Koordinierung der genannten Vorschriften.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 46 EGV
Kommentar Art. 52
1
Art. 52 erlaubt den MS, im Bereich der Niederlassungsfreiheit – und über die Verweisung über Art. 62 auch im Bereich der Dienstleistungsfreiheit – auf Unionsbürger aus anderen MS diskriminierende Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzuwenden, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt ist. Als Ausnahme von den Regeln über die Freizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr ist die Vorschrift eng auszulegen (EuGH, C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Rn. 23; umfassend:Forsthoff , EWS 2001, 59). Hinsichtlich der Begriffe öffentliche Ordnun...