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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

3. Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 49

(ex-Artikel 43 EGV)

Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig sind.

Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr umfasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 43 EGV

3. Persönlicher Anwendungsbereich

6

Begünstigte der Niederlassungsfreiheit sind Unionsbürger und Gesellschaften i.S.v. Art. 54. Unionsbürger ist nach Art. 20 Abs. 1 S. 1, wer die Staatsangehörigkeit eines MS besitzt (s. die Kommentierung zu Art. 20). Begünstigt sind nicht nur Staatsangehörige anderer MS, sondern auch eigene Staatsangehörige, sofern ein grenzü...

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