Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 47 (Austausch junger Arbeitskräfte)
Artikel 47
(ex-Artikel 41 EGV)
Die Mitgliedstaaten fördern den Austausch junger Arbeitskräfte im Rahmen eines gemeinsamen Programms.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 41 EGV
Kommentar Art. 47
Literatur: BMBF, Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen, 2007, URL: www.bmbf.de/de/919.php (); RAT, Entschließung des Rates zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung, ABl. 2003 C 13/2.