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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

IV. Wirtschaftliche, politische und soziale Ziele

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Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel der EU, die einem grundsätzlich liberalen Wirtschaftsmodell folgt – die Mobilität des Produktionsfaktors Arbeit wird angestrebt und verwirklicht (Nettesheim in Oppermann/Classen/Nettesheim, 2009, § 28 Rn. 1). Die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem AEUV und die zu deren Herstellung erlassenen Begleitmaßnahmen beschränken sich jedoch nicht auf die reine Zweckerfüllung der Mobilisierung des Humankapitals zu Erwerbszwecken, sondern verfolgt darüber hinaus politische und soziale Ziele. Das „Grundrecht“ (Präambel der VO [EU] Nr. 492/2011, 4. Erwägungsgrund) auf Freizügigkeit umfasst deshalb auch das Verbleiberecht der Arbeitnehmer in dem MS ihrer Berufsausübung für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. In diesem Zusammenhang sind auch die den Familienangehörigen der Wanderarbeitnehmer sekundärrechtlich eingeräumten Positionen zu sehen. Sie genießen das Recht auf Einreise, Aufenthalt, Teilhabe an sozialen Vergünstigungen (in Abhängigkeit von der Rechtsstellung des Arbeitnehmers), Ausbildung, Zugang zu einer Beschäftigung sowie ein Verbleiber...

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