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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Allgemeines

1

Eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes (neben dem freien Warenverkehr, dem freien Dienstleisungsverkehr sowie dem freien Kapital- und Zahlungsverkehr) ist der freie Personenverkehr, der im Wesentlichen die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45–47) und die Niederlassungsfreiheit (Art. 49–55) umfasst. Darüber hinausgehende Freiheitsrechte für Personen können sich aus dem AEUV – z. B. aus der Unionsbürgerschaft (Art. 20 ff.) oder im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56–62) – ergeben. Ebenso kommt das Sekundärrecht als Anspruchsgrundlage in Betracht, hier ist vor allem die umfassende Neukodifizierung durch die Freizügigkeits-RL 2004/38/EG (ABl. 2004 L 158/77, mit der zahlreiche RL mit Wirkung v. aufgehoben wurden, u. a. die sog. Aufenthalts-RLen, RL 90/364/EWG – allgemeines Aufenthaltsrecht, RL 90/365/EWG – ehemalige Erwerbstätige, ABl. 1990 L 180/26 sowie 28; RL 93/96/EWG – Studenten, ABl. 1993 L 317/59, aber auch die RL 64/221/EWG, RL 68/360/EWG, RL 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG) zu nennen.

2

Seit In-Kraft-Treten des Vertrages von Amsterdam enthält Art. 45 Abs. 1 (ex-Art. 39 Abs. 1 EG) die Feststellung, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet ist. Inhaltlich führt diese Neu...

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