zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Begriff und Reichweite der GFP

1

Seit dem Vertrag von Lissabon stellt Art. 38 mitsamt der geänderten Titelüberschrift noch deutlicher als zuvor heraus, dass der gesamte Landwirtschaftstitel (Art. 38-44) auf den Fischbereich entsprechende Anwendung findet (vgl. Art. 38 Rn. 1 ff.). Art. 38 spricht insofern von einer „gemeinsamen Fischereipolitik“, dem „Binnenmarkt“ für die „Fischerei“, den „Erzeugnissen“ der „Fischerei“ und dem „Fischereisektor“. Parallel zur GAP hat sich der Begriff der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingebürgert. Nach einhelliger Ansicht umfasst die GFP nicht nur Fische im engeren Sinne, sondern gemäß der Aufzählung in Kapitel 3 und 16 des Anhangs I (abgedruckt Art. 38, nach Rn. 54) auch im Wasser lebende Krebstiere und Weichtiere sowie Zubereitungen aus Fischen, Krebstieren und Weichtieren. Abweichend von dem allgemeinen Begriff der Fischerei fallen unter die GFP neben dem Fang wild lebender Wassertiere zugleich die Erzeugung und der Handel mit gezüchteten Wassertieren. Insofern wird von Erzeugnissen aus Aquakultur gesprochen. Angesichts des umfassend angelegten Anhangs I, des allg. Begriffs der Fischerei und des Ziels des Landwirtschaftstitels, für die von ih...

Daten werden geladen...