Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Kartellrecht

Artikel 42

(ex-Artikel 36 EGV)

Das Kapitel über die Wettbewerbsregeln findet auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen nur insoweit Anwendung, als das Europäische Parlament und der Rat dies unter Berücksichtigung der Ziele des Artikels 39 im Rahmen des Artikels 43 Absatz 2 und gemäß dem dort vorgesehenen Verfahren bestimmt.

Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission genehmigen, dass Beihilfen gewährt werden

  1. zum Schutz von Betrieben, die durch strukturelle oder naturgegebene Bedingungen benachteiligt sind, oder

  2. im Rahmen wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 36 EGV

II. Kartellrecht

4

Nach Art. 175 VO (EG) Nr. 1234/2007 sind das gesamte in Art. 101–106 enthaltene Kartellrecht und damit das Kartellverbot, die Missbrauchsaufsicht und die Fusionskontrolle im Bereich der von der EGMO erfassten Erzeugnisse und des Handels mit diesen Erzeugnissen anwendbar. Dazu gehört ebenfalls das auf der Grundlage der Art. 101 ff. erlassene EU-Sekundärrecht . Zu beachten ist dabei, dass sich durch die Anwendbarkeitsanordnung die allg. Reichweite der Art. 101 ff. nicht erweitert und mithin in den von diesen Bestimmu...

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