Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 42 (Eingeschränkte Anwendung der Wettbewerbsregeln und Beihilfen)
Artikel 42
(ex-Artikel 36 EGV)
Das Kapitel über die Wettbewerbsregeln findet auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen nur insoweit Anwendung, als das Europäische Parlament und der Rat dies unter Berücksichtigung der Ziele des Artikels 39 im Rahmen des Artikels 43 Absatz 2 und gemäß dem dort vorgesehenen Verfahren bestimmt.
Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission genehmigen, dass Beihilfen gewährt werden
zum Schutz von Betrieben, die durch strukturelle oder naturgegebene Bedingungen benachteiligt sind, oder
im Rahmen wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 36 EGV
Kommentar Art. 42
Literatur: de Bronett, § 32: Landwirtschaftliche Erzeugnisse in Wiedemann (Hrsg.), Handbuch des Kartellrechts, 2. Aufl. 2008, 1123; Busse, Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im EU-Agrarmarktrecht, Agrarrecht Jahrbuch 2011, 107; Buth, Landwirtschaft, in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff (Hrsg.), Kartellrecht, 2. Aufl. 2009, 187; Erhart, Landwirtschaft, in Hirsch/Montag/Säcker (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Wettbewerbs...