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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

III. Verbrauchsförderung

Artikel 41

(ex-Artikel 35 EGV)

Um die Ziele des Artikels 39 zu erreichen, können im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik folgende Maßnahmen vorgesehen werden:

  1. eine wirksame Koordinierung der Bestrebungen auf dem Gebiet der Berufsausbildung, der Forschung und der Verbreitung landwirtschaftlicher Fachkenntnisse; hierbei können Vorhaben oder Einrichtungen gemeinsam finanziert werden;

  2. gemeinsame Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs bestimmter Erzeugnisse.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 35 EGV

III. Verbrauchsförderung

4

Der Verbrauch landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird in zweierlei Formen gefördert. Als einen ersten Förderbereich regelt die EU-Agrarmarktorganisation für bestimmte Erzeugnisse EU-Verbrauchsfördermaßnahmen in Form sog. Verbrauchsbeihilfen, die allerdings in den letzten Jahren erheblich zurückgeführt wurden. Als Bsp. seien die in Art. 99 f. VO (EG) Nr. 1234/2007 vorgesehenen Beihilfen zur Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke sowie für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinat und die in Art. 102 VO (EG) Nr. 1234/2007 normierte Schulmilchbeihilfe genannt. Problematisch ist dabei, dass eine derartige Verb...

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