Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Berufsausbildung und landwirtschaftliche Fachkenntnisse

Artikel 41

(ex-Artikel 35 EGV)

Um die Ziele des Artikels 39 zu erreichen, können im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik folgende Maßnahmen vorgesehen werden:

  1. eine wirksame Koordinierung der Bestrebungen auf dem Gebiet der Berufsausbildung, der Forschung und der Verbreitung landwirtschaftlicher Fachkenntnisse; hierbei können Vorhaben oder Einrichtungen gemeinsam finanziert werden;

  2. gemeinsame Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs bestimmter Erzeugnisse.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 35 EGV

I. Berufsausbildung und landwirtschaftliche Fachkenntnisse

1

Art. 41 nennt 4 Maßnahmen – Berufsausbildung, Forschung, Verbreitung landwirtschaftlicher Fachkenntnisse und Verbrauchsförderung –, die im Rahmen der GAP ergriffen werden können. Nach ganz herrschender Ansicht dient diese Nennung nur der Klarstellung , dass auch derartige Maßnahmen, die nicht unmittelbar mit der Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und dem Handel mit diesen zusammenhängen, unter den Landwirtschaftstitel fallen (vgl. nur Priebe , in Grabitz/Hilf/Nettesheim Art. 41 AEUV Rn. 1). Die Vorschrift ist damit zugleich ein wesentliches Indiz für den umfas...

Daten werden geladen...