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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

V. Warenverkehr mit den ÜLG sowie Drittländern

Artikel 36

(ex-Artikel 30 EGV)

Die Bestimmungen der Artikel 34 und 35 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 30 EGV

V. Warenverkehr mit den ÜLG sowie Drittländern

33

Zwar gilt Art. 36 nur für den Warenverkehr innerhalb der EU, aber der gleichlautende Art. 13 des Abkommens über den EWR (ABl. 1994 L 1/3) lässt gleichfalls Ausnahmen von dem gegenüber Island, Liechtenstein und Norwegen geltenden Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung zu; die Tragweite dieser Ausnahmen ergibt sich aus der Auslegung EuGH zu Art. 36 (Art. 6 u. 105–107 EWR-Abk.). Diese Wirku...ABl. 2001 L 314/1ABl. 1996 L 35/1ABl. 1997 L 191/1ABl. 2006 L 271/58

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