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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Die geschützten Rechtsgüter

Artikel 36

(ex-Artikel 30 EGV)

Die Bestimmungen der Artikel 34 und 35 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 30 EGV

II. Die geschützten Rechtsgüter

8

Art. 36 enthält eine abschließende Aufzählung der geschützten Rechtsgüter; andere Schutzobjekte – wie z. B. der Verbraucher- oder Umweltschutz – können im Rahmen dieser Vorschrift nicht berücksichtigt werden (EuGH, C‑362/88, GB-INNO/Confédération du commerce luxembourgeois, Slg. 1990, I‑667). Bei Maßnahmen, die unterschiedslos für einheimische und für aus anderen MS verbrachte Waren gelten, kann der Schutz eines nicht in Art. 36 aufge...

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