Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 36 (Ausnahmen für bestimmte Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote oder -beschränkungen)
Artikel 36
(ex-Artikel 30 EGV)
Die Bestimmungen der Artikel 34 und 35 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 30 EGV
Kommentar Art. 36
Literatur: Christians , Immaterialgüterrechte und GATT, 1990; Eilmansberger , Der EuGH nimmt Abstand von der Theorie der Ursprungsgleichheit, RIW 1992, 93; von Fragstein, Europaweite Erschöpfung von Markenrechten, EWS 1998, 405; Kapoor, Verbraucherschutz in Europa: Das neue Spielzeugrecht – Vorbild für die zukünftige Regulierung von Verbraucherprodukten? EuZW 2011, 784; Koenig...