Lenz/Borchardt (Hrsg.)
Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)
Artikel 35
Artikel 35
(ex-Artikel 29 EGV)
Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 29 EGV