Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 34 (Verbot von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung)
Artikel 34
(ex-Artikel 28 EGV)
Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 28 EGV
Kommentar Art. 34
Literatur: Ackermann, Warenverkehrsfreiheit und „Verkaufsmodalitäten“ – Zu den EuGH-Entscheidungen „Keck“ und „Hünermund“, RIW 1994, 189; Ahlfeld, Zwingende Erfordernisse im Sinne der Cassis-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 30 EGV, 1997; Albin/Valentin, Dassonville oder doch Keck – zwei anstehende Urteile des EuGH zur Anwendung des Art. 28 EG auf Verwendungsbeschränkungen, EWS 2007, 533; Becker, Von „Dassonville“ über „Cassis“ zu „Keck“ – Der Begriff der Maßnahmen gleicher Wirkung in Art. 30 EGV, EuR 1994, 162; Bernhard, „Keck“ und „Mars“ – die neueste Rechtsprechung des EuGH zu Art. 30 EGV, EWS 1995, 404; Brigola, Die Figur der Marktaustrittsbeschränkungen als Korrelat der Figur der Marktzugangsbeschränkungen – Anm. zur Rs. C–205/07, EuZW 2009, 479; ders. Die Metamorphose der Keck-Formel in der Rechtsprechung des EuGH, EuZW 2012, 248; Classen, Vorfahrt für ...