Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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I. Normzweck und systematische Stellung
Artikel 31
(ex-Artikel 26 EGV)
Der Rat legt die Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf Vorschlag der Kommission fest.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 26 EGV
I. Normzweck und systematische Stellung
1
Art. 31 gehört zum Dritten Teil des Vertrags (Die internen Politiken und Maßnahmen der Union) und dort zum Kapitel 1 (Die Zollunion) des Titels II (Der freie Warenverkehr). Entgegen dem Titel des Dritten Teils und dem Titel II regelt Art. 31 aber nicht den Warenverkehr zwischen den MS, sondern den Warenverkehr mit Drittländern. Diese Vorschrift müsste also eigentlich zum Fünften Teil des Vertrages gehören (Das auswärtige Handeln der Union) und dort zum Titel II (gemeinsame Handelspolitik). Diese Anomalie lässt sich damit erklären, dass die Regeln über die Zollunion urspr. auch Vorschriften über den Abbau der Zölle zwischen den MS enthielten, und insoweit eine Harmonie zwischen dem Abbau der Binnenzölle und der Ersetzung der nationalen Zolltarife durch einen gemeinsamen Zolltarif (GZT) erforderlich war. Außerdem kann ein zwischen den MS von Zöllen befreiter Warenverkehr nur funktionieren, wenn alle EU-Mitgliedstaaten dieselben Außenzölle (zu den...