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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 30 (Verbot von Zöllen oder Abgaben gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten)

Artikel 30

(ex-Artikel 25 EGV)

Ein- und Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Dieses Verbot gilt auch für Finanzzölle.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 25 EGV

Kommentar Art. 30

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