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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

5. Die Rechtsprechung

Artikel 28

(ex-Artikel 23 EGV)

(1)

Die Union umfasst eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.

(2)

Artikel 30 und Kapitel 3 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 23 EGV

5. Die Rechtsprechung

44

Die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden unterliegt einer rechtlichen Kontrolle durch die Gerichte. Art. 243 ZK bestimmt, dass jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der nationalen Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen kann, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Hierfür ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Zunächst ist der Rechtsbehelf bei der von dem betreffenden MS für zuständig erklärten Stelle einzulegen; im Anschluss daran kann der Fall einer unabhängigen Instanz – d. h. einem Gericht oder einer gleichwertigen Institution – zur Entscheidung ...

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