Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 28 (Zollunion)
Artikel 28
(ex-Artikel 23 EGV)
(1)
Die Union umfasst eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.
(2)
Artikel 30 und Kapitel 3 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 23 EGV
Kommentar Art. 28
Literatur: Anaboli, Customs Violations and Penalties in Europe: Harmonization on the Horizon?, Global Trade and Customs Journal 2010, 389; Bachmann, Art. 24 ZK und die Interpretationsrichtlinien der Kommission, AW-Prax 2008, 61 u. 116; Blegen, Zoll im 21. Jahrhundert, AW-Prax 2011, 47; Deimel, Rechtsnatur und Bindungswirkungen von Leitlinien der Europäischen Kommission, ZfZ 2009, 157; Dierksmeier, EG-Zollrecht im Konflikt mit dem Recht der WTO, 2007; Dorsch, Zollrecht, Loseblattsammlung; EP, Entschließung v. zu effizienten Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften und -verfahren i...ABl. 2009 C 285ABl. 2009 C 286