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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 27 (Ausnahmeregelungen)

Artikel 27

(ex-Artikel 15 EGV)

Bei der Formulierung ihrer Vorschläge zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 26 berücksichtigt die Kommission den Umfang der Anstrengungen, die einigen Volkswirtschaften mit unterschiedlichem Entwicklungsstand für die Errichtung des Binnenmarkts abverlangt werden, und kann geeignete Bestimmungen vorschlagen.

Erhalten diese Bestimmungen die Form von Ausnahmeregelungen, so müssen sie vorübergehender Art sein und dürfen das Funktionieren des Binnenmarkts so wenig wie möglich stören.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 15 EGV

Kommentar Art. 27

1

Art. 27 erlaubt es der KOM in ihren Gesetzgebungsvorschlägen (z.B. über eine Rechtsangleichung), vom Grundsatz des gemeinsamen gleichzeitigen Vorgehens abzuweichen und den unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen MS bei der Formulierung ihrer Vorschläge dadurch Rechnung zu tragen, dass für wirtschaftlich schwächere MS vorübergehend geringere Anforderungen gelten. Diese Vorschrift kann als Gegennorm zu den Ermächtigungen an die MS angesehen werden, strengere Vorschriften zur Verfolgung bestimmter nicht-wirtschaftlicher Ziele zu verfolgen (Art. 114 Abs. 4 und 5, Ar...

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