Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 26 (Verwirklichung des Binnenmarkts)
Artikel 26
(ex-Artikel 14 EGV)
(1)
Die Union erlässt die erforderlichen Maßnahmen, um nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen beziehungsweise dessen Funktionieren zu gewährleisten.
(2)
Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist.
(3)
Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission die Leitlinien und Bedingungen fest, die erforderlich sind, um in allen betroffenen Sektoren einen ausgewogenen Fortschritt zu gewährleisten.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 14 EGV
Kommentar Art. 26
Literatur: Craig/de Búrca, EU Law, 5. Aufl. 2011,581;Busch, Der EU-Binnenmarkt, 2009; Dauses, Die rechtliche Dimension des Binnenmarktes, EuZW 1990, 8; Dichtl, Schritte zum Europäischen Binnenmarkt, 1990; de la Feria, The EU VAT System and the Internal Market, 2009; Huber, Differenzierte Integration und Flexibilität als neues Ordnungsmuster der Europäischen Kommission, EUR 1996, 347; Mattera, Le marché unique européen, 2. Aufl. 1990; Mortelmans, The Common Market, the Intern...