Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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III. Perspektiven der Fortentwicklung
Artikel 25
(ex-Artikel 22 EGV)
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss alle drei Jahre über die Anwendung dieses Teils Bericht. In dem Bericht wird der Fortentwicklung der Union Rechnung getragen.
Auf dieser Grundlage kann der Rat unbeschadet der anderen Bestimmungen der Verträge zur Ergänzung der in Artikel 20 Absatz 2 aufgeführten Rechte einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Bestimmungen erlassen. Diese Bestimmungen treten nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 22 EGV
III. Perspektiven der Fortentwicklung
5
Wenn daran gedacht wird, die Unionsbürgerschaft konkret fortzuentwickeln, wird weniger an die wirtschaftlichen Betätigungsrechte zu denken sein. Es werden eher Rechte in Frage kommen, die den politischen oder sozialen Rechten zuzurechnen sind. Die Grundrechte waren – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – international und europaweit bereits bisher geschützt, namentlich durch die EMRK. Die GRCh gewährt nunmeh...