Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

I. Normzweck

Artikel 25

(ex-Artikel 22 EGV)

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss alle drei Jahre über die Anwendung dieses Teils Bericht. In dem Bericht wird der Fortentwicklung der Union Rechnung getragen.

Auf dieser Grundlage kann der Rat unbeschadet der anderen Bestimmungen der Verträge zur Ergänzung der in Artikel 20 Absatz 2 aufgeführten Rechte einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Bestimmungen erlassen. Diese Bestimmungen treten nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 22 EGV

I. Normzweck

1

Die Vorschrift zählt zu den Evolutivklauseln oder Brückenklauseln des Vertrags von Lissabon und ist darauf gerichtet, die Anwendung der Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft in den einzelnen MS durch periodische Berichte der KOM transparent zu machen und auf dieser Grundlage die Erweiterung des Katalogs der Rechte aus der Unionsbürgerschaft in einem vereinfachten Verfahren, d.h. ohne das förmliche Vertragsänderungsverfahren (Art. 48 Abs. 2–5 EUV) zu er...

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