Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 18 (Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit)
Artikel 18
(ex-Artikel 12 EGV)
Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Regelungen für das Verbot solcher Diskriminierungen treffen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 12 EGV
Kommentar Art. 18
Literatur: Bode, Unterhaltsbeihilfen für ausländische Studenten ohne Daueraufenthaltsstatus, EuZW 2005, 279–282; Bell/Waddington, The 1996 Intergovernmental Conference and the prospects of a non-discrimination treaty article, Industrial law journal, 1996, 320 ff.; Bidar, m.Anm. Bode, EuZW 2005, 325–326; Düsterhaus, Bidar und BAföG: Nachlese zum Urteil EuGH, EuZW 2005, 277; Epiney, Umgekehrte Diskriminierungen: Zulässigkeit und Grenzen der discrimination à rebours nach europäischem Gemeinschaftsrecht und nationalem Verfassungsrecht, in Heymann (Hrsg.), Völkerrecht – Europarecht – Staatsrecht; Bd. 15, 1995; Hilpold, Hochschulzugang und Unionsbürgerschaft, EuZW 2005, 647–652; Mühl, Diskriminierung und Beschränkung, Schriften zum...