Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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ANHANG II ÜBERSEEISCHE LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE
auf welche der Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet
Grönland
Neukaledonien und Nebengebiete
Französisch-Polynesien
Französische Süd- und Antarktisgebiete
Wallis und Futuna
Mayotte
St. Pierre und Miquelon
Aruba
Niederländische Antillen:
Bonaire
Curaçao
Saba
Sint Eustatius
Sint Maarten
Anguilla
Kaimaninseln
Falklandinseln
Südgeorgien und südliche Sandwichinseln
Montserrat
Pitcairn
St. Helena und Nebengebiete
Britisches Antarktis-Territorium
Britisches Territorium im Indischen Ozean
Turks- und Caicosinseln
Britische Jungferninseln
Bermuda