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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

ANHANG I LISTE

zu Artikel 32 dieses Vertrags


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(1)
Nummer des Brüsseler Zolltarifschemas
(2) Warenbezeichnung
Kapitel 1
Lebende Tiere
Kapitel 2
Fleisch und genießbarer Schlachtabfall
Kapitel 3
Fische, Krebstiere und Weichtiere
Kapitel 4
Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier; natürlicher Honig
Kapitel 5
05.04
Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder geteilt
05.15
Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
Kapitel 6
Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
Kapitel 7
Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
Kapitel 8
Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
Kapitel 9
Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate (Position 09.03)
Kapitel 10
Getreide
Kapitel 11
Müllereierzeugnisse, Malz; Stärke; Kleber, Inulin
Kapitel 12
Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe­oder Heilgebrauch, Stroh und Futter
Kapitel 13
ex 13.03
Pektin
Kapitel 15
15.01
Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepresst oder ausgeschmolzen
15.02
Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, einschließlich Premier Jus
15.03
Schmalzstearin;...

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