Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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III. Konsequenzen
Artikel 13
Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.
III. Konsequenzen
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Aus der Pflicht zur Einbeziehung von Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in andere EU-Politiken und -maßnahmen ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen. Die Integrationsklausel ist in ihren Wirkungen und Rechtsfolgen ambivalent . Die tierschutzrechtliche Querschnittsklausel kann rechtsverbindliche Steuerungswirkungen entfalten und zu Tatbestandserweiterungen führen, als Auslegungshilfe oder Ermessenssteuerung dienen oder im Rahmen des mitgliedstaatlichen Durchführungsrechts an Bedeutung gewinnen.
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Im Bereich der Rechtsetzung führt die Einbeziehung von Tierschutzerfordernissen in die Handlungsermächtigungen des AEUV zu einer Tatbe...