Lenz/Borchardt (Hrsg.)
Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)
Artikel 290
Artikel 290
(außer Kraft)
Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Gemeinschaft wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs vom Rat einstimmig getroffen.