Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar Art. 12 (Querschnittsklausel/Verbraucherschutz)
Artikel 12
(ex-Artikel 153 Absatz 2 EGV)
Den Erfordernissen des Verbraucherschutzes wird bei der Festlegung und Durchführung der anderen Unionspolitiken und -maßnahmen Rechnung getragen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 153 EGV
Kommentar Art. 12
Literatur: Frenz, Handbuch Europarecht, Bd. 6, Berlin/Heidelberg 2011; Micklitz/Rott in Dauses (Hrsg.), Handbuch des Europäischen Wirtschaftsrechts, München, 21. EL; Reich, Europäisches Verbraucherrecht, 3. Aufl., Baden-Baden 1996; Reich, Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz im Vertrag von Amsterdam, VuR 1999, 3; Reich/Micklitz, Europäisches Verbraucherrecht, 4. Aufl., Baden-Baden 2003; Riesenhuber, Kein Zweifel für den Verbraucher, JZ 2005, 829; Stein, Die Querschnittsklausel zwischen Maastricht und Karlsruhe, FS Everling, 1995, 1439.
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Die sog. Querschnittsklausel (oder horizontale Klausel) wurde erst durch den Amsterdamer Vertrag in ex-Art. 153 EG aufgenommen. Sie ist der alten Gesundheitsbestimmung (ex-Art. 129 EGV) und Umweltbestimmung (ex-Art. 130r EGV) nachgebildet und im AEUV systematisch an herausgehobener Stelle unter den Vorschriften, die für alle Politikbereiche de...