Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 12
Artikel 12
(ex-Artikel 153 Absatz 2 EGV)
Den Erfordernissen des Verbraucherschutzes wird bei der Festlegung und Durchführung der anderen Unionspolitiken und -maßnahmen Rechnung getragen.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 153 EGV