Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 240

Artikel 240

(außer Kraft)

Soweit keine Zuständigkeit des Gerichtshofes aufgrund dieses Vertrags besteht, sind Streitsachen, bei denen die Gemeinschaft Partei ist, der Zuständigkeit der einzelstaatlichen Gerichte nicht entzogen.

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