Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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IV. Begleitende Maßnahmen
Artikel 11
(ex-Artikel 6 EGV)
Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 6 EGV
IV. Begleitende Maßnahmen
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Neben den Umweltaktionsprogrammen und einer Vielzahl von sektorspezifischen Programmen zur Integration des Umweltschutzes in andere Politiken , wie z.B. Handel und Umwelt (KOM (1996) 54 endg.) oder Integration von Umweltaspekten in die Europäische Standardisierung (KOM (2004) 30 endg.), sind eine Reihe von allgemeinen oder organisatorischen Begleitmaßnahmen ergangen, um die Wirkungen der Integrationsklausel zu verstärken. In diesem Zusammenhang ist etwa der am von der KOM angenommene (unveröffentlichte) Beschluss mit dem Titel „Integrating the Environment into other Policy Areas Within the Commission“ zu sehen (vgl. dazu Menno Kamminga, EELR 1994, 23 ff.). Darin verpflichtet sich die KOM bei Rechtsetzungsvorschlägen, die voraussichtlich zu signifikanten Umweltbeeinträchtigungen führen, in einem erläuternden Memorandum die Umweltauswirkungen sowie die etwa dam...ABl. 1995 C 225/6