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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

II. Inhalt

Artikel 11

(ex-Artikel 6 EGV)

Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.

Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza

ex-Artikel 6 EGV

II. Inhalt

1. Regelungsgehalt

a) Erfordernisse des Umweltschutzes

7

Die „Erfordernisse des Umweltschutzes“ werden im AEUV nicht explizit definiert, sind aber im Lichte von Art. 191 Abs. 1–3 auszulegen. Nach Art. 2 und 191 Abs. 1, 1. Anstrich ist der Umweltschutz ein Ziel der gemeinschaftlichen Umweltpolitik. Die „Erfordernisse“ des Umweltschutzes werden näher konkretisiert durch die in Art. 191 Abs. 2 UAbs. 1 statuierten Handlungsgrundsätze. Das ergibt sich aus den stringenten Formulierungen der Handlungsgrundsätze der Umweltpolitik. Danach werden die Umweltschutzerfordernisse geprägt durch ein hohes Schutzniveau sowie durch die Gewährleistung des Vorsorge-, Vorbeugungs- und Verursacherprinzips. Auch die Berücksichtigungsgebote des Art. 191 Abs. 3 zählen zu den Erfordernissen des Umweltschutzes; nach Auffassung des EuGH ist diese Bestimmung bei der Durchführung der Umweltpolitik zu „beachten“ (EuGH, C‑284/95, Saf...

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