Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Artikel 11
Artikel 11
(ex-Artikel 6 EGV)
Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden.
Ex-Artikel aus Vertrag von Nizza
ex-Artikel 6 EGV