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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 175

Artikel 175

(außer Kraft)

Durch den Vertrag von Nizza geänderter Artikel.

(außer Kraft)

(1)

Der Rat beschließt gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts­
und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen über das Tätigwerden der Gemeinschaft zur
Erreichung der in Artikel 174 genannten Ziele.

(2)

Abweichend von dem Beschlussverfahren des Absatzes 1 und unbeschadet des Artikels 95 erlässt
der Rat auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts­
und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen einstimmig

  1. Vorschriften überwiegend steuerlicher Art;

  2. b)Maßnahmen, die

    • die Raumordnung berühren,

    • die mengenmäßige Bewirtschaftung der Wasserressourcen berühren oder die Verfügbarkeit
      dieser Ressourcen mittelbar oder unmittelbar betreffen,

    • die Bodennutzung mit Ausnahme der Abfallbewirtschaftung berühren;

  3. c)Maßnahmen, welche die Wahl eines Mitgliedstaats zwischen verschiedenen Energiequellen und die
    allgemeine Struktur seiner Energieversorgung erheblich berühren.

Der Rat kann nach dem Verfahren des Unterabsatzes 1 festlegen, in welchen der in diesem Absatz genannten Bereiche mit qualifizierter Mehrheit beschlossen wir...

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