Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Kommentar Art. 9 (Soziale Querschnittsklausel)

Artikel 9

Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen trägt die Union den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung.

Kommentar Art. 9

1

Art. 9 definiert die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, die Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, ein hohes Niveau der allgemeinen beruflichen Bildung und den Gesundheitsschutz als Querschnittsaufgabe der EU und nimmt die Idee vom "Europäischen Sozialmodell" als sozialpolitisches Pendant zur WWU in den Vertrag auf. Die EU soll danach funktional nicht auf die Wirtschaft begrenzt sein, sonderen zugleich die Grundbedürfnisse der Menschen, ihre gesellschaftliche Teilhabe und den sozialen Zusammenhalt im und gegenüber dem Binnenmarkt in den Blick nehmen.

2

Soziale Anliegen werden die Politik der EU auf der Grundlage der „Sozialklausel“ in Zukunft vor allem im EU–Wirtschafts– ...

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