Lenz/Borchardt (Hrsg.)
Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)
Artikel 167
Artikel 167
(außer Kraft)
Zur Durchführung des mehrjährigen Rahmenprogramms legt der Rat Folgendes fest:
die Regeln für die Beteiligung der Unternehmen, der Forschungszentren und der Hochschulen;
die Regeln für die Verbreitung der Forschungsergebnisse.