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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 121

Artikel 121

(außer Kraft)

(1)

Die Kommission und das EWI berichten dem Rat, inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirk­ lichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind. In ihren Berichten wird auch die Frage geprüft, inwieweit die innerstaatlichen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen Zentralbank mit Artikel 108 und Artikel 109 dieses Vertrags sowie der Satzung des ESZB vereinbar sind. Ferner wird darin geprüft, ob ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist; Maßstab hierfür ist, ob die einzelnen Mitgliedstaaten folgende Kriterien erfüllen:

  • Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Infla­ tionsrate jener — höchstens drei — Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preis­ stabilität das beste Ergebnis erzielt haben;

  • eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, ersichtlich aus einer öffentlichen Haus­ haltslage ohne übermäßiges Defizit im Sinne des Artikels 104 Absatz 6;

  • Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungs­ systems seit mindestens z...

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