Lenz/Borchardt (Hrsg.)
Kommentar EU-Verträge
6. Aufl. 2013
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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)
Artikel 118
Artikel 118
(außer Kraft)
Die Zusammensetzung des ECU-Währungskorbs wird nicht geändert.
Mit Beginn der dritten Stufe wird der Wert des ECU nach Artikel 123 Absatz 4 unwiderruflich festgesetzt.