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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 105

Artikel 105

(außer Kraft)

(1)

Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirt­ schaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen. Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirt­ schaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in Artikel 4 genannten Grundsätze.

(2)

Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin,

  • die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen,

  • Devisengeschäfte im Einklang mit Artikel 111 durchzuführen,

  • die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,

  • das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.

(3)

Absatz 2 dritter Gedankenstrich berührt nicht die Haltung und Verwaltung von Arbeitsguthaben in Fremdwährungen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten.

(4)

Die EZB wird gehört

  • zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Gemeinschaft im Zuständigkeitsbereich der EZB,

  • von den nationalen Behörden zu a...

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