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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 81

Artikel 81

(außer Kraft)

(1)

Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltens­ weisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Ver­ hinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken, insbesondere

  1. die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Geschäfts­ bedingungen;

  2. die Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes, der technischen Entwicklung oder der Investitionen;

  3. die Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen;

  4. die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handels­ partnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;

  5. die an den Abschluss von Verträgen geknüpfte Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertrags­ gegenstand stehen.

(2)

Die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschlüsse sind nichtig.

(3)

Die Bestimmungen des Absatzes 1 können f...

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