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Lenz/Borchardt (Hrsg.)

Kommentar EU-Verträge

6. Aufl. 2013

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Kommentar EU-Verträge (6. Auflage)

Artikel 3

Artikel 3

(außer Kraft)

(1)

Die Tätigkeit der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 umfasst nach Maßgabe dieses Vertrags und der darin vorgesehenen Zeitfolge:

  1. das Verbot von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie aller sonstigen Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten;

  2. eine gemeinsame Handelspolitik;

  3. einen Binnenmarkt, der durch die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist;

  4. Maßnahmen hinsichtlich der Einreise und des Personenverkehrs nach Titel IV;

  5. eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Fischerei;

  6. eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet des Verkehrs;

  7. ein System, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts vor Verfälschungen schützt;

  8. die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, soweit dies für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes erforderlich ist;

  9. die Förderung der Koordinierung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verstärkung ihrer Wirksamkeit durch die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie;

  10. eine Sozialpolitik mit einem Europäischen S...

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